Risikomanagement und IKS
Spätestens seit der gesetzlichen Verankerung im Obligationenrecht ist das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem (IKS) ein Thema. Zumindest bei den Unternehmen, die der ordentlichen Revision unterstehen.
Aber auch für die Unternehmen die eine so genannte eingeschränkte Revision oder gar ein Opting out haben, also von Gesetzes wegen kein IKS haben müssen, lohnt es sich, sich mit den eigenen Risiken auseinander zu setzen. Es kann helfen, frühzeitig Massnahmen zu zur Minderung oder Elimination von Risiken zu erarbeiten.
Auch ein Kleinstunternehmen kann aufgrund unvorhergesehener Vorkommnisse in Schieflage und an den Rand eines Konkurses oder der Liquidation getrieben werden.
Dabei gilt zwar die Devise, je kleiner das Unternehmen, desto kleiner sollte der Verwaltungsaufwand sein. Aber die Risiken sind leider nicht kleiner. Das Management der Risiken ist genauso wichtig. Es gibt aber auch pragmatische Wege und Massnahmen, Risiken zu minimieren wenn Sie mal erkannt sind.
Bei der Auseinandersetzung mit den eigenen Risiken hilft es meist, sich mit einer externen Fachperson zu beraten. Ein Sparringpartner, der auch quer denkt und Fragen stellt die eine interne Person vielleicht nicht stellt. Gerade weil Sie den Betrieb in und auswändig kennt.